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Informationsblatt zum Pflanzenschutz
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Käuferinformationsblatt für die Abgabe von Pflanzenschutzmitteln im Versandhandel
Die Anwendung der übersandten Pflanzenschutzmittel muss strengen gesetzlichen Vorgaben entsprechen.
Deshalb sind wir Versandhändler verpflichtet, alle Erwerber über die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln – insbesondere über Verbote und Beschränkungen – zu unterrichten.
Die beiliegenden Pflanzenschutzmittel dürfen nur entsprechend ihrer Gebrauchsanleitungen angewendet werden.
Führen Sie nur die darin aufgeführten Anwendungen durch, d. h. halten Sie sich streng an die genannten Anwendungsgebiete, Aufwandmengen, Anwendungsbestimmungen und Vorsichtsmaßnahmen.
Achten Sie darauf, dass generell alle Pflanzenschutzmittel nur auf Freiflächen angewendet werden dürfen, soweit diese landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden. Sie dürfen jedoch nicht in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern und Küstengewässern angewendet werden.
Die in der Gebrauchsanleitung genannten Abstände zu Gewässern (z. B. Flüsse, Bäche, Seen, Gräben, Gartenteiche) sind unbedingt einzuhalten. Bitte beachten Sie auch die Auflagen in der Gebrauchsanleitung bezüglich des Bienen- und Wasserschutzes. Bienengefährliche Mittel dürfen nicht an blühenden Pflanzen – außer Hopfen und Kartoffeln – und an Pflanzen, die von Bienen beflogen werden, angewendet werden. Für die Anwendung innerhalb eines Umkreises von 60 m um einen Bienenstand innerhalb der Zeit des täglichen Bienenfluges ist die Zustimmung des Imkers erforderlich. Bei Anwendungsbeschränkungen in Wasserschutzgebieten können Sie sich bei Ihrer Kreisbehörde erkundigen, ob Ihr Garten in einem entsprechenden Wasserschutzgebiet liegt.
Im Haus- und Kleingartenbereich dürfen Pflanzenschutzmittel nur angewendet werden, wenn sie mit der Angabe „Anwendung im Haus- und Kleingartenbereich zulässig“ gekennzeichnet sind.
Sollten Sie weitere Fragen zur Anwendung von Pflanzenschutzmitteln haben, wenden Sie sich bitte direkt an den Pflanzenschutzdienst in Ihrem Bundesland.
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